RS Vwgh 2023/6/9 Ra 2023/13/0042

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Veröffentlicht am 09.06.2023
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Im Abgabenverfahren besteht grundsätzlich kein Beweisverwertungsverbot (vgl. - auch zu einer Ausnahme davon - VwGH 8.10.2020, Ra 2020/13/0044, mwN).Im Abgabenverfahren besteht grundsätzlich kein Beweisverwertungsverbot vergleiche - auch zu einer Ausnahme davon - VwGH 8.10.2020, Ra 2020/13/0044, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023130042.L02

Im RIS seit

04.07.2023

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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