RS Vwgh 2023/6/12 Ra 2020/04/0077

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.06.2023
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
97 Öffentliches Auftragswesen

Rechtssatz

Die Frage, wie ein durchschnittlicher Bieter die angefochtene Ausschreibung hätte verstehen müssen, ist nicht Teil der Feststellungen, sondern betrifft die rechtliche Beurteilung.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2020040077.L03

Im RIS seit

11.07.2023

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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