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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §66 Abs4Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/19/0586 E 15. April 1991 RS 1 (hier auch in Bezug auf das VwG)Stammrechtssatz
Die Berufungsbehörde hat allenfalls auch erst während des
Berufungsverfahrens eingetretene Umstände bei der
Strafbemessung wahrzunehmen (Hinweis E 12.2.1982, 81/04/0100).
Dies gilt auch für den Ablauf der Tilgungsfrist hinsichtlich
einer Vorstrafe (Hinweis E 9.1.1978, 2035/77).
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022160033.L02Im RIS seit
11.07.2023Zuletzt aktualisiert am
13.07.2023