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L37137 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe Sondermüllabgabe Müllabfuhrabgabe TirolNorm
AbfallgebührenO Sölden 2019 §2 Abs6Rechtssatz
Im Zusammenhang mit der Vorschreibung von Anschluss- und Erweiterungsgebühren nach der KanalgebührenO Sölden 2003 ist, wenn bei der Entstehung des Abgabenanspruches auf die "Rechtskraft der Baubewilligung" abgestellt wird, der Eintritt der Rechtskraft gegenüber den als Abgabenschuldner bestimmten Personen - vor dem Hintergrund ihrer Parteistellung im Bauverfahren nach der Tir BauO 2018 - relevant (vgl. VwGH 13.6.2023, Ra 2020/16/0117). Dieser Grundsatz ist auch bei der Vorschreibung von Baukostenbeiträgen nach der AbfallgebührenO Sölden 2019 - bei der Beurteilung der Entstehung des Abgabenanspruchs gemäß § 2 Abs. 6 dieser Verordnung - zu beachten. Dabei ist allerdings anzumerken, dass die Rechtskraft der Baubewilligung nur für die in § 2 Abs. 6 der AbfallgebührenO Sölden 2019 geregelten Fälle - somit nur für Um- und Zubauten, die erst "nach Festsetzung des betreffenden Baukostenteilbetrages benützt werden" - entscheidend ist.Im Zusammenhang mit der Vorschreibung von Anschluss- und Erweiterungsgebühren nach der KanalgebührenO Sölden 2003 ist, wenn bei der Entstehung des Abgabenanspruches auf die "Rechtskraft der Baubewilligung" abgestellt wird, der Eintritt der Rechtskraft gegenüber den als Abgabenschuldner bestimmten Personen - vor dem Hintergrund ihrer Parteistellung im Bauverfahren nach der Tir BauO 2018 - relevant vergleiche VwGH 13.6.2023, Ra 2020/16/0117). Dieser Grundsatz ist auch bei der Vorschreibung von Baukostenbeiträgen nach der AbfallgebührenO Sölden 2019 - bei der Beurteilung der Entstehung des Abgabenanspruchs gemäß Paragraph 2, Absatz 6, dieser Verordnung - zu beachten. Dabei ist allerdings anzumerken, dass die Rechtskraft der Baubewilligung nur für die in Paragraph 2, Absatz 6, der AbfallgebührenO Sölden 2019 geregelten Fälle - somit nur für Um- und Zubauten, die erst "nach Festsetzung des betreffenden Baukostenteilbetrages benützt werden" - entscheidend ist.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2020160118.L01Im RIS seit
21.07.2023Zuletzt aktualisiert am
05.09.2023