RS Vwgh 2023/6/13 Ra 2020/16/0118

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Veröffentlicht am 13.06.2023
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Index

L37137 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe Sondermüllabgabe Müllabfuhrabgabe Tirol
L37167 Kanalabgabe Tirol
L82007 Bauordnung Tirol
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AbfallgebührenO Sölden 2019 §2 Abs6
AVG §68 Abs1
AVG §8
BauO Tir 2018 §33
BauO Tir 2018 §33 Abs1
KanalgebührenO Sölden 2003 §2 Abs2
KanalgebührenO Sölden 2003 §2 Abs3
VwRallg

Rechtssatz

Im Zusammenhang mit der Vorschreibung von Anschluss- und Erweiterungsgebühren nach der KanalgebührenO Sölden 2003 ist, wenn bei der Entstehung des Abgabenanspruches auf die "Rechtskraft der Baubewilligung" abgestellt wird, der Eintritt der Rechtskraft gegenüber den als Abgabenschuldner bestimmten Personen - vor dem Hintergrund ihrer Parteistellung im Bauverfahren nach der Tir BauO 2018 - relevant (vgl. VwGH 13.6.2023, Ra 2020/16/0117). Dieser Grundsatz ist auch bei der Vorschreibung von Baukostenbeiträgen nach der AbfallgebührenO Sölden 2019 - bei der Beurteilung der Entstehung des Abgabenanspruchs gemäß § 2 Abs. 6 dieser Verordnung - zu beachten. Dabei ist allerdings anzumerken, dass die Rechtskraft der Baubewilligung nur für die in § 2 Abs. 6 der AbfallgebührenO Sölden 2019 geregelten Fälle - somit nur für Um- und Zubauten, die erst "nach Festsetzung des betreffenden Baukostenteilbetrages benützt werden" - entscheidend ist.Im Zusammenhang mit der Vorschreibung von Anschluss- und Erweiterungsgebühren nach der KanalgebührenO Sölden 2003 ist, wenn bei der Entstehung des Abgabenanspruches auf die "Rechtskraft der Baubewilligung" abgestellt wird, der Eintritt der Rechtskraft gegenüber den als Abgabenschuldner bestimmten Personen - vor dem Hintergrund ihrer Parteistellung im Bauverfahren nach der Tir BauO 2018 - relevant vergleiche VwGH 13.6.2023, Ra 2020/16/0117). Dieser Grundsatz ist auch bei der Vorschreibung von Baukostenbeiträgen nach der AbfallgebührenO Sölden 2019 - bei der Beurteilung der Entstehung des Abgabenanspruchs gemäß Paragraph 2, Absatz 6, dieser Verordnung - zu beachten. Dabei ist allerdings anzumerken, dass die Rechtskraft der Baubewilligung nur für die in Paragraph 2, Absatz 6, der AbfallgebührenO Sölden 2019 geregelten Fälle - somit nur für Um- und Zubauten, die erst "nach Festsetzung des betreffenden Baukostenteilbetrages benützt werden" - entscheidend ist.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2020160118.L01

Im RIS seit

21.07.2023

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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