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L37167 Kanalabgabe TirolNorm
AVG §8Rechtssatz
Die Parteistellung des mit dem Bauwerber nicht identischen Grundeigentümers kann sich auch daraus ergeben, dass die als Folge der erteilten Baubewilligung entstehende Abgabenschuld unmittelbar die Rechtssphäre des Grundeigentümers berührt (vgl. dazu VwGH 26.2.2019, Ro 2016/06/0022; 30.1.2007, 2004/05/0207, jeweils mwN).Die Parteistellung des mit dem Bauwerber nicht identischen Grundeigentümers kann sich auch daraus ergeben, dass die als Folge der erteilten Baubewilligung entstehende Abgabenschuld unmittelbar die Rechtssphäre des Grundeigentümers berührt vergleiche dazu VwGH 26.2.2019, Ro 2016/06/0022; 30.1.2007, 2004/05/0207, jeweils mwN).
Schlagworte
Baurecht Grundeigentümer RechtsnachfolgerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2020160117.L06Im RIS seit
21.07.2023Zuletzt aktualisiert am
05.09.2023