RS Vwgh 2023/6/13 Ra 2020/16/0117

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Veröffentlicht am 13.06.2023
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2012/07/0016 E 28. Mai 2014 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Bescheid kann nur für jene Parteien in formelle Rechtskraft erwachsen, denen gegenüber er erlassen wurde, sofern nicht durch Gesetz ausdrücklich anderes geregelt ist.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2020160117.L03

Im RIS seit

21.07.2023

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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