RS Vwgh 2023/6/13 Ra 2020/16/0117

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Veröffentlicht am 13.06.2023
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Im Mehrparteienverfahren kann gegen einen Bescheid von jeder - auch von einer übergangenen (vgl. VwGH 26.2.2020, Ra 2019/09/0052, mwN) - Partei Beschwerde erhoben werden, sobald dieser zumindest an eine Partei wirksam zugestellt und somit erlassen worden ist (vgl. VwGH 14.5.2020, Ra 2020/08/0067, mwN).Im Mehrparteienverfahren kann gegen einen Bescheid von jeder - auch von einer übergangenen vergleiche VwGH 26.2.2020, Ra 2019/09/0052, mwN) - Partei Beschwerde erhoben werden, sobald dieser zumindest an eine Partei wirksam zugestellt und somit erlassen worden ist vergleiche VwGH 14.5.2020, Ra 2020/08/0067, mwN).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2020160117.L02

Im RIS seit

21.07.2023

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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