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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §212Rechtssatz
Eine zeitlich später erfolgte Genehmigung einer Ratenzahlung steht der Annahme, dass die Entrichtung der Abgabenschuld bei Eintritt der Fälligkeit aufgrund schuldhafter Pflichtverletzung unterblieben ist, nicht entgegen (vgl. VwGH 24.9.2008, 2007/15/0282).Eine zeitlich später erfolgte Genehmigung einer Ratenzahlung steht der Annahme, dass die Entrichtung der Abgabenschuld bei Eintritt der Fälligkeit aufgrund schuldhafter Pflichtverletzung unterblieben ist, nicht entgegen vergleiche VwGH 24.9.2008, 2007/15/0282).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021130156.L04Im RIS seit
13.07.2023Zuletzt aktualisiert am
19.09.2023