RS Vwgh 2023/6/15 Ra 2021/13/0156

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Veröffentlicht am 15.06.2023
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2020/13/0038 B 22. Juni 2022 RS 3

Stammrechtssatz

Abgabenrechtliche Pflichten werden nicht erfüllt, wenn Abgaben, die zu entrichten gewesen wären, nicht entrichtet worden sind (vgl. VwGH 16.12.1999, 96/15/0104).Abgabenrechtliche Pflichten werden nicht erfüllt, wenn Abgaben, die zu entrichten gewesen wären, nicht entrichtet worden sind vergleiche VwGH 16.12.1999, 96/15/0104).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021130156.L02

Im RIS seit

13.07.2023

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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