Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §8Rechtssatz
Einem Nutzungsbefugten an einem Privatgewässer kommt in einem Wasserrechtsverfahren Parteistellung unabhängig davon zu, ob das Privatgewässer von ihm tatsächlich genutzt wird (vgl. VwGH 2.10.1997, 97/07/0072).Einem Nutzungsbefugten an einem Privatgewässer kommt in einem Wasserrechtsverfahren Parteistellung unabhängig davon zu, ob das Privatgewässer von ihm tatsächlich genutzt wird vergleiche VwGH 2.10.1997, 97/07/0072).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022070031.L02Im RIS seit
11.07.2023Zuletzt aktualisiert am
17.07.2023