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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §17 Abs2Rechtssatz
Ein Antrag für die Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten muss vor Beginn des Veranlagungszeitraums spätestens aber bei Abgabe (Erstellung) der ersten Voranmeldung für diesen Veranlagungszeitraum gestellt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022150062.L02Im RIS seit
24.07.2023Zuletzt aktualisiert am
05.09.2023