RS Vwgh 2023/6/28 Ro 2023/13/0002

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Veröffentlicht am 28.06.2023
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10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die Rechtsprechung betreffend Fremdvergleich ist auch auf das Verhältnis zwischen Vereinen und ihren Vorstandsmitgliedern zu übertragen (vgl. VwGH 24.6.1999, 97/15/0212; 24.2.2000, 97/15/0213). Für eine Vereinbarung zwischen - einander sonst fremden - Vereinsfunktionären ist dies aber nicht anzunehmen.Die Rechtsprechung betreffend Fremdvergleich ist auch auf das Verhältnis zwischen Vereinen und ihren Vorstandsmitgliedern zu übertragen vergleiche VwGH 24.6.1999, 97/15/0212; 24.2.2000, 97/15/0213). Für eine Vereinbarung zwischen - einander sonst fremden - Vereinsfunktionären ist dies aber nicht anzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RO2023130002.J06

Im RIS seit

04.08.2023

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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