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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
EStG 1988 §18 Abs1 Z6Beachte
Rechtssatz
Aufwendungen, die dadurch veranlasst sind, dass eine Selbstanzeige samt damit verbundener Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen erstellt wird, sind als Sonderausgaben zu berücksichtigen (wenn die Kosten an berufsrechtlich befugte Personen geleistet werden; soweit es sich nicht um Betriebsausgaben oder Werbungskosten handelt). Dies gilt aber grundsätzlich nur für die Aufwendungen, die unmittelbar mit der Erstellung der Selbstanzeige verbunden waren, nicht aber für die Kosten der abgabenrechtlichen Betreuung des Vereins in der auf die Selbstanzeige folgenden Prüfung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RO2023130002.J04Im RIS seit
04.08.2023Zuletzt aktualisiert am
23.11.2023