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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §6Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2004/13/0148 E 27. Februar 2008 VwSlg 8318 F/2008 RS 2 (hier nur der erste Satz)Stammrechtssatz
Beim Erwerb eines Betriebes kommt ein Firmenwert zum Ansatz, soweit der Kaufpreis (einschließlich der vom Käufer übernommenen Lasten) den Teilwert der (anderen) erworbenen Aktiva des Betriebes übersteigt. Eine Apothekenkonzession zählt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu diesen (anderen) erworbenen Aktiva (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 26. Juli 2000, 2000/14/0111, VwSlg 7529 F/2000). Die Apothekenkonzession stellt ein firmenwertähnliches Wirtschaftsgut dar, welches keiner Abnutzung unterliegt (vgl. z.B. die hg. Erkenntnisse vom 16. September 2003, 2000/14/0119, und vom 21. September 2005, 2001/13/0214).Beim Erwerb eines Betriebes kommt ein Firmenwert zum Ansatz, soweit der Kaufpreis (einschließlich der vom Käufer übernommenen Lasten) den Teilwert der (anderen) erworbenen Aktiva des Betriebes übersteigt. Eine Apothekenkonzession zählt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu diesen (anderen) erworbenen Aktiva vergleiche z.B. das hg. Erkenntnis vom 26. Juli 2000, 2000/14/0111, VwSlg 7529 F/2000). Die Apothekenkonzession stellt ein firmenwertähnliches Wirtschaftsgut dar, welches keiner Abnutzung unterliegt vergleiche z.B. die hg. Erkenntnisse vom 16. September 2003, 2000/14/0119, und vom 21. September 2005, 2001/13/0214).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RO2020130011.J03Im RIS seit
28.07.2023Zuletzt aktualisiert am
19.09.2023