RS Vwgh 2023/6/29 Ra 2022/01/0371

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Veröffentlicht am 29.06.2023
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Staatsbürgerschaft

Rechtssatz

Die Vorlage von amtlichen Dokumenten, die - mangels Lichtbildes oder anderer Identitätsmerkmale - als solche für den gemäß § 5 Abs. 3 StbG 1985 vorgesehenen Nachweis der Identität des Fremden nicht genügen (vgl. VwGH 2.4.2021, Ro 2021/01/0010, Rn. 64), können in Verbindung mit (den Angaben von) Identitätszeugen sehr wohl als mögliche Beweismittel herangezogen werden (vgl. VwGH 2.4.2021, Ro 2021/01/0010, Rn. 75).Die Vorlage von amtlichen Dokumenten, die - mangels Lichtbildes oder anderer Identitätsmerkmale - als solche für den gemäß Paragraph 5, Absatz 3, StbG 1985 vorgesehenen Nachweis der Identität des Fremden nicht genügen vergleiche VwGH 2.4.2021, Ro 2021/01/0010, Rn. 64), können in Verbindung mit (den Angaben von) Identitätszeugen sehr wohl als mögliche Beweismittel herangezogen werden vergleiche VwGH 2.4.2021, Ro 2021/01/0010, Rn. 75).

Schlagworte

Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022010371.L03

Im RIS seit

04.08.2023

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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