Index
L55055 Nationalpark Biosphärenpark SalzburgNorm
AVG §58 Abs2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/10/0251 E 5. Oktober 1998 RS 2Stammrechtssatz
Mit welchen Mitteln der dem naturschutzbehördlichen
Wiederherstellungsauftrag entsprechende (Endzustand) Zustand erreicht
werden konnte, ist zu dessen eindeutiger Umschreibung nicht
notwendig.
Schlagworte
Spruch und BegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023100339.L02Im RIS seit
28.07.2023Zuletzt aktualisiert am
17.08.2023