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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §1332Rechtssatz
Die Frage der Wiedereinsetzung und des zu ihrer Begründung ins Treffen geführten Vorliegens eines (nicht grob schuldhaften) Rechtsirrtums in Bezug auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Zustellung des Bescheides stellt sich erst nach Feststehen der Verspätung der erhobenen Beschwerde (vgl. VwGH 11.7.2023, Ra 2020/22/0102 bis 0104).Die Frage der Wiedereinsetzung und des zu ihrer Begründung ins Treffen geführten Vorliegens eines (nicht grob schuldhaften) Rechtsirrtums in Bezug auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Zustellung des Bescheides stellt sich erst nach Feststehen der Verspätung der erhobenen Beschwerde vergleiche VwGH 11.7.2023, Ra 2020/22/0102 bis 0104).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt VerfahrensbestimmungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2020220171.L01Im RIS seit
08.08.2023Zuletzt aktualisiert am
17.08.2023