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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BDG 1979 §48bRechtssatz
Sind zwischen zwei Dienstzeitblöcken angeordnete "Dienstzeitunterbrechungen" vorgesehen, ist die Verpflichtung zur Gewährung einer halbstündigen Pause innerhalb der Dienstzeit zu bejahen (vgl. VwGH 21.1.2016, Ra 2015/12/0051; VwGH 8.3.2018, Ra 2017/12/0133).Sind zwischen zwei Dienstzeitblöcken angeordnete "Dienstzeitunterbrechungen" vorgesehen, ist die Verpflichtung zur Gewährung einer halbstündigen Pause innerhalb der Dienstzeit zu bejahen vergleiche VwGH 21.1.2016, Ra 2015/12/0051; VwGH 8.3.2018, Ra 2017/12/0133).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021120067.L01Im RIS seit
10.08.2023Zuletzt aktualisiert am
19.09.2023