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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BDG 1979 §145a Abs2 Z1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2013/12/0035 E 11. Dezember 2013 RS 1Stammrechtssatz
Es besteht kein Anspruch auf Überstellung des Beamten in eine höhere Verwendungsgruppe und zwar auch dann nicht, wenn die diesbezüglichen Ernennungsvoraussetzungen vorliegen und der Beamte dauernd auf einem der höheren Verwendungsgruppe entsprechenden Arbeitsplatz verwendet würde (Hinweis E vom 13.12.2013, 2013/12/0005).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021120066.L01Im RIS seit
10.08.2023Zuletzt aktualisiert am
19.09.2023