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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56Rechtssatz
Der Umstand, dass eine Ermahnung nicht mittels Bescheides zu erteilen ist, hindert nicht von Vornherein die Erlassung eines Feststellungsbescheides.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021120078.L01Im RIS seit
10.08.2023Zuletzt aktualisiert am
17.07.2024