RS Vwgh 2023/7/19 Ra 2021/12/0078

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Veröffentlicht am 19.07.2023
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §56
BDG 1979 §109 Abs2 idF 2015/I/065
VwGVG 2014 §17

Rechtssatz

Der Umstand, dass eine Ermahnung nicht mittels Bescheides zu erteilen ist, hindert nicht von Vornherein die Erlassung eines Feststellungsbescheides.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021120078.L01

Im RIS seit

10.08.2023

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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