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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52Rechtssatz
Befindet sich der Aufstellungsort im Verfahren betreffen § 82 Abs. 1 StVO 1960 "an einer stark befahrenen Bundesstraße in einer Haltestelle, die von drei Verkehrsträgern angefahren und relativ stark frequentiert wird", ist die Einholung eines verkehrstechnischen Sachverständigengutachten erforderlich (vgl. VwGH 1.2.1989, 88/03/0030).Befindet sich der Aufstellungsort im Verfahren betreffen Paragraph 82, Absatz eins, StVO 1960 "an einer stark befahrenen Bundesstraße in einer Haltestelle, die von drei Verkehrsträgern angefahren und relativ stark frequentiert wird", ist die Einholung eines verkehrstechnischen Sachverständigengutachten erforderlich vergleiche VwGH 1.2.1989, 88/03/0030).
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes FachgebietEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023020116.L05Im RIS seit
17.08.2023Zuletzt aktualisiert am
05.09.2023