RS Vwgh 2023/8/7 Ra 2022/18/0094

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Veröffentlicht am 07.08.2023
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/18/0440 E 12. Juni 2020 RS 13

Stammrechtssatz

Verbleiben beim VwG nach einer ausführlichen Befragung des Konvertiten Zweifel an dessen wahrer innerer Einstellungsänderung und Verdachtsmomente auf das Vorliegen einer Scheinkonversion, so kommt aber einer Befragung von Zeugen (wie Priestern, Taufpaten) umso mehr Bedeutung zu (VwGH 26.3.2019, Ra 2018/19/0603).

Schlagworte

Beweismittel Zeugenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022180094.L05

Im RIS seit

31.08.2023

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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