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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37Rechtssatz
Die Beurteilung, ob Rückstände aus thermischen Prozessen, deren Ablagerung nach § 5 Abs. 5 letzter Satz der DeponieV 2008 auf Massenabfalldeponien nicht zulässig ist, vorliegen, ist zwar auf sachverständigen Grundlage vorzunehmen, stellt letztlich aber eine rechtliche Beurteilung dar, die einem Sachverständigen verwehrt ist (VwGH 30.3.2021, Ro 2019/08/0017).Die Beurteilung, ob Rückstände aus thermischen Prozessen, deren Ablagerung nach Paragraph 5, Absatz 5, letzter Satz der DeponieV 2008 auf Massenabfalldeponien nicht zulässig ist, vorliegen, ist zwar auf sachverständigen Grundlage vorzunehmen, stellt letztlich aber eine rechtliche Beurteilung dar, die einem Sachverständigen verwehrt ist (VwGH 30.3.2021, Ro 2019/08/0017).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung Sachverständiger Aufgaben Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes FachgebietEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022070166.L01Im RIS seit
18.09.2023Zuletzt aktualisiert am
02.10.2023