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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §279 Abs1Rechtssatz
Weist das VwG die Beschwerde ab, so ist dies nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH zur BAO so zu werten, als ob es eine mit dem angefochtenen Bescheid, also dem Erstbescheid, im Spruch übereinstimmende Entscheidung erlassen hätte (vgl. VwGH 29.6.2022, Ra 2021/15/0072, mwN).Weist das VwG die Beschwerde ab, so ist dies nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH zur BAO so zu werten, als ob es eine mit dem angefochtenen Bescheid, also dem Erstbescheid, im Spruch übereinstimmende Entscheidung erlassen hätte vergleiche VwGH 29.6.2022, Ra 2021/15/0072, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023130062.L01Im RIS seit
19.09.2023Zuletzt aktualisiert am
02.10.2023