RS Vwgh 2023/8/24 Ra 2023/13/0059

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Veröffentlicht am 24.08.2023
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Wirtschaftliches Eigentum an einer Liegenschaft wird im Allgemeinen vor Einverleibung des Eigentumsrechts des Erwerbers im Grundbuch bereits dann übertragen, wenn die Liegenschaft an den Erwerber aufgrund eines die Verpflichtung zur Übertragung des Eigentums begründenden Rechtsgeschäfts übergeben wurde (vgl. VwGH 17.2.1992, 90/15/0117).Wirtschaftliches Eigentum an einer Liegenschaft wird im Allgemeinen vor Einverleibung des Eigentumsrechts des Erwerbers im Grundbuch bereits dann übertragen, wenn die Liegenschaft an den Erwerber aufgrund eines die Verpflichtung zur Übertragung des Eigentums begründenden Rechtsgeschäfts übergeben wurde vergleiche VwGH 17.2.1992, 90/15/0117).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023130059.L05

Im RIS seit

19.09.2023

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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