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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41Rechtssatz
Tatsachenvorbringen, das die Parteien im Verfahren vor dem VwG nicht erstattet haben, können sie im Revisionsverfahren auf Grund des Neuerungsverbotes nicht mehr nachholen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021150099.L01Im RIS seit
26.09.2023Zuletzt aktualisiert am
02.10.2023