Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1Beachte
Rechtssatz
Rein technische Vorgänge beim Abfertigen von Schriftstücken kann ein Rechtsanwalt ohne nähere Beaufsichtigung einer ansonsten verlässlichen Kanzleikraft überlassen. Solche Vorgänge sind etwa die Kuvertierung, die Beschriftung eines Kuverts oder die Postaufgabe, also manipulative Tätigkeiten (vgl. VwGH 17.3.2021, Ra 2021/14/0054, mwN). Bei der kanzleimäßigen Bestimmung einer Rechtsmittelfrist und ihrer kalendarischen Vormerkung handelt es sich jedoch nicht um einen solchen rein manipulativen Vorgang. Wenn der Parteienvertreter die Rechtsmittelfrist damit nicht selbst kalendermäßig konkret bestimmt, sondern diese Bestimmung der Frist seinen Kanzleiangestellten überlässt, so obliegt es ihm im Rahmen der gebotenen Überwachungspflicht jedenfalls, diesen Vorgang bzw. die richtige Eintragung im Kalender zu kontrollieren. Stichprobenartige Überprüfungen sind im Allgemeinen nicht ausreichend (vgl. VwGH 23.5.2022, Ra 2022/14/0049, mwN).Rein technische Vorgänge beim Abfertigen von Schriftstücken kann ein Rechtsanwalt ohne nähere Beaufsichtigung einer ansonsten verlässlichen Kanzleikraft überlassen. Solche Vorgänge sind etwa die Kuvertierung, die Beschriftung eines Kuverts oder die Postaufgabe, also manipulative Tätigkeiten vergleiche VwGH 17.3.2021, Ra 2021/14/0054, mwN). Bei der kanzleimäßigen Bestimmung einer Rechtsmittelfrist und ihrer kalendarischen Vormerkung handelt es sich jedoch nicht um einen solchen rein manipulativen Vorgang. Wenn der Parteienvertreter die Rechtsmittelfrist damit nicht selbst kalendermäßig konkret bestimmt, sondern diese Bestimmung der Frist seinen Kanzleiangestellten überlässt, so obliegt es ihm im Rahmen der gebotenen Überwachungspflicht jedenfalls, diesen Vorgang bzw. die richtige Eintragung im Kalender zu kontrollieren. Stichprobenartige Überprüfungen sind im Allgemeinen nicht ausreichend vergleiche VwGH 23.5.2022, Ra 2022/14/0049, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023190312.L01Im RIS seit
10.10.2023Zuletzt aktualisiert am
16.10.2023