RS Vwgh 2023/8/29 Ra 2023/02/0053

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Veröffentlicht am 29.08.2023
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs4
VwGG §41
VwGVG 2014 §17

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2021/02/0083 B 21. April 2021 RS 1

Stammrechtssatz

Wird ein vor dem VwGH angefochtenes Erkenntnis nach Erhebung der Revision berichtigt, so hat der VwGH seiner Überprüfung das angefochtene Erkenntnis in der Fassung zu Grunde zu legen, die es durch die Berichtigung erhalten hat (vgl. VwGH 17.7.2019, Ro 2016/13/0018).Wird ein vor dem VwGH angefochtenes Erkenntnis nach Erhebung der Revision berichtigt, so hat der VwGH seiner Überprüfung das angefochtene Erkenntnis in der Fassung zu Grunde zu legen, die es durch die Berichtigung erhalten hat vergleiche VwGH 17.7.2019, Ro 2016/13/0018).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023020053.L01

Im RIS seit

27.10.2023

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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