Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AWG 2002Rechtssatz
Dass die Einhaltung von abfallrechtlichen Vorschriften, die die Behandlung von Abfällen in Abfallbehandlungsanlagen regeln, nicht von der Verantwortlichkeit des abfallrechtlichen Geschäftsführers umfasst sein soll, ist weder der Rechtsprechung des VwGH (vgl. VwGH 26.9.2017, Ra 2017/05/0201) noch dem AWG 2002 selbst zu entnehmen.Dass die Einhaltung von abfallrechtlichen Vorschriften, die die Behandlung von Abfällen in Abfallbehandlungsanlagen regeln, nicht von der Verantwortlichkeit des abfallrechtlichen Geschäftsführers umfasst sein soll, ist weder der Rechtsprechung des VwGH vergleiche VwGH 26.9.2017, Ra 2017/05/0201) noch dem AWG 2002 selbst zu entnehmen.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022070221.L04Im RIS seit
02.10.2023Zuletzt aktualisiert am
02.10.2023