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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1988 §8 Abs2Rechtssatz
Mit der Renditeerwartung eines marktüblich agierenden Immobilieninvestors ist jene Rendite gemeint, die bei Vermietung von gut rentierlichen Wohnungen (also etwa kleinere Wohnungen in guter bis mäßig guter Lage) erzielbar gewesen wäre (vgl. VwGH 21.6.2023, Ro 2023/15/0008).Mit der Renditeerwartung eines marktüblich agierenden Immobilieninvestors ist jene Rendite gemeint, die bei Vermietung von gut rentierlichen Wohnungen (also etwa kleinere Wohnungen in guter bis mäßig guter Lage) erzielbar gewesen wäre vergleiche VwGH 21.6.2023, Ro 2023/15/0008).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022150100.L04Im RIS seit
02.10.2023Zuletzt aktualisiert am
02.10.2023