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17 Vereinbarungen gemäss Art 15a B-VGNorm
Erwachsenenbildung Ö-Cert Vereinbarung Art 15a B-VG 2011Rechtssatz
Die in der in § 1 Z 7 UStBLV 2018 verwiesenen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG BGBl. II Nr. 269/2012 vorgesehenen Qualitätsstandards sind nicht vor dem Hintergrund kinderspezifischer Bedürfnisse und Anforderungen definiert worden. Es wäre daher für eine "vergleichbare Zertifizierung" der Bildungsdienstleistungen einer Betreiberin einer privaten Sprachschule für Kinder nicht hinreichend, wenn sie die Erfüllung der für die Erwachsenenbildung definierten Qualitätsstandards nachweisen könnte. Vielmehr muss von ihr in der Zielsetzung zwar mindestens ein vergleichbares Qualitätsniveau, dieses aber eben auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendbildung nachgewiesen werden. Nur eine dies nachweisende Zertifizierung wäre eine "vergleichbare Zertifizierung" iSd § 1 Z 9 UStBLV 2018.Die in der in Paragraph eins, Ziffer 7, UStBLV 2018 verwiesenen Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 269 aus 2012, vorgesehenen Qualitätsstandards sind nicht vor dem Hintergrund kinderspezifischer Bedürfnisse und Anforderungen definiert worden. Es wäre daher für eine "vergleichbare Zertifizierung" der Bildungsdienstleistungen einer Betreiberin einer privaten Sprachschule für Kinder nicht hinreichend, wenn sie die Erfüllung der für die Erwachsenenbildung definierten Qualitätsstandards nachweisen könnte. Vielmehr muss von ihr in der Zielsetzung zwar mindestens ein vergleichbares Qualitätsniveau, dieses aber eben auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendbildung nachgewiesen werden. Nur eine dies nachweisende Zertifizierung wäre eine "vergleichbare Zertifizierung" iSd Paragraph eins, Ziffer 9, UStBLV 2018.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RO2021150021.J03Im RIS seit
10.10.2023Zuletzt aktualisiert am
24.10.2023