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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §4 Abs3Rechtssatz
Der Annahme eines durchlaufenden Postens steht entgegen, wenn den zahlungspflichtigen betreuten Personen bzw. deren Angehörigen die exakte Höhe jenes Betrages aus ihren laufenden Zahlungen, der an die betreuenden Pflegekräfte gezahlt wird, nicht bekannt ist (vgl. zu durchlaufenden Posten bei Lotterievertriebsgesellschaften VwGH 29.7.2010, 2008/15/0272; 24.10.2013, 2011/15/0053). (hier: Die Betreiberin einer Agentur im Bereich der häuslichen 24-Stunden-Personenbetreuung für pflegebedürftige Personen schloss jeweils schriftliche Vermittlungsverträge mit den betreuten Personen bzw. deren Angehörigen und schriftliche Organisationsverträge mit den Pflegekräften ab. Die für die Personenbetreuungsleistungen geleisteten Entgelte betrachtete sie als durchlaufende Posten.)Der Annahme eines durchlaufenden Postens steht entgegen, wenn den zahlungspflichtigen betreuten Personen bzw. deren Angehörigen die exakte Höhe jenes Betrages aus ihren laufenden Zahlungen, der an die betreuenden Pflegekräfte gezahlt wird, nicht bekannt ist vergleiche zu durchlaufenden Posten bei Lotterievertriebsgesellschaften VwGH 29.7.2010, 2008/15/0272; 24.10.2013, 2011/15/0053). (hier: Die Betreiberin einer Agentur im Bereich der häuslichen 24-Stunden-Personenbetreuung für pflegebedürftige Personen schloss jeweils schriftliche Vermittlungsverträge mit den betreuten Personen bzw. deren Angehörigen und schriftliche Organisationsverträge mit den Pflegekräften ab. Die für die Personenbetreuungsleistungen geleisteten Entgelte betrachtete sie als durchlaufende Posten.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RO2020150018.J04Im RIS seit
10.10.2023Zuletzt aktualisiert am
24.10.2023