RS Vwgh 2023/9/6 Ra 2023/05/0063

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.09.2023
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Index

L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/05/0173 E 23. März 1999 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Beurteilung der Parteistellung des übergangenen Nachbarn

ist die Rechtslage anzuwenden, die in jenem Verfahren galt, in dem

der Nachbar Parteistellung wünscht (Hinweis E 2.9.1998, 97/05/0157

und 98/05/0013); das Tatbestandsmerkmal der Parteistellung bestimmt

sich ja nach dem normativen Gehalt der in der Rechtssache

anzuwendenden Vorschriften (Hinweis E 17.12.1996, 96/05/0150).

Schlagworte

Baurecht Nachbar übergangener Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023050063.L04

Im RIS seit

16.11.2023

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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