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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
EpidemieG 1950 §32 idF 2022/I/089Rechtssatz
Verfahren betreffend Vergütungen gemäß § 32 EpidemieG 1950 sind keine Abgabenverfahren im Sinne des VwGG, weil es um die Zuerkennung einer Vergütung und nicht um die Vorschreibung einer öffentlich-rechtlichen Abgabe geht; eine Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers in solchen Verfahren ergibt sich auch nicht aus § 2 WTBG 2017.Verfahren betreffend Vergütungen gemäß Paragraph 32, EpidemieG 1950 sind keine Abgabenverfahren im Sinne des VwGG, weil es um die Zuerkennung einer Vergütung und nicht um die Vorschreibung einer öffentlich-rechtlichen Abgabe geht; eine Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers in solchen Verfahren ergibt sich auch nicht aus Paragraph 2, WTBG 2017.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RO2023090004.J06Im RIS seit
17.10.2023Zuletzt aktualisiert am
09.01.2024