RS Vwgh 2023/9/7 Ro 2023/09/0004

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Veröffentlicht am 07.09.2023
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
60/04 Arbeitsrecht allgemein
66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
86/01 Veterinärrecht allgemein

Norm

BArbUG 1972 §21
EFZG §3 Abs3
EpidemieG 1950 §32 Abs3 idF 2022/I/089
TSG 1909 §52b Abs3 idF 1974/141
VwGG §42 Abs1
VwRallg

Rechtssatz

Der durch die Verweisung auf das regelmäßige Entgelt iSd. § 3 Abs. 3 EFZG bestimmte Vergütungsanspruch nach § 32 Abs. 3 erster bis dritter Satz EpidemieG 1950 umfasst die dem Arbeitgeber gesetzlich auferlegten Dienstgeberbeiträge nicht; (nur) in dem so bestimmten Umfang geht aber der Vergütungsanspruch auf den Arbeitgeber nach § 32 Abs. 3 dritter Satz EpidemieG 1950 über (VwGH 29.3.1984, 84/08/0043). Darüber hinaus enthält der - im Übrigen § 52b Abs. 3 der Tierseuchengesetznovelle 1974, BGBl. Nr. 141, nachgebildete - § 32 Abs. 3 letzter Satz EpidemieG 1950 bezüglich des für die Zeit der Erwerbsbehinderung vom Arbeitgeber zu entrichtenden Dienstgeberanteiles in der gesetzlichen Sozialversicherung und des Zuschlages gemäß § 21 des Bauarbeiterurlaubsgesetzes 1972, BGBl. Nr. 414, eine weitere Rückersatzverpflichtung des Bundes für diese beiden Dienstgeberleistungen (zusätzlich zu jener nach § 32 Abs. 3 dritter Satz EpidemieG 1950).Der durch die Verweisung auf das regelmäßige Entgelt iSd. Paragraph 3, Absatz 3, EFZG bestimmte Vergütungsanspruch nach Paragraph 32, Absatz 3, erster bis dritter Satz EpidemieG 1950 umfasst die dem Arbeitgeber gesetzlich auferlegten Dienstgeberbeiträge nicht; (nur) in dem so bestimmten Umfang geht aber der Vergütungsanspruch auf den Arbeitgeber nach Paragraph 32, Absatz 3, dritter Satz EpidemieG 1950 über (VwGH 29.3.1984, 84/08/0043). Darüber hinaus enthält der - im Übrigen Paragraph 52 b, Absatz 3, der Tierseuchengesetznovelle 1974, Bundesgesetzblatt Nr. 141, nachgebildete - Paragraph 32, Absatz 3, letzter Satz EpidemieG 1950 bezüglich des für die Zeit der Erwerbsbehinderung vom Arbeitgeber zu entrichtenden Dienstgeberanteiles in der gesetzlichen Sozialversicherung und des Zuschlages gemäß Paragraph 21, des Bauarbeiterurlaubsgesetzes 1972, Bundesgesetzblatt Nr. 414, eine weitere Rückersatzverpflichtung des Bundes für diese beiden Dienstgeberleistungen (zusätzlich zu jener nach Paragraph 32, Absatz 3, dritter Satz EpidemieG 1950).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RO2023090004.J03

Im RIS seit

17.10.2023

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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