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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VStG §32 Abs2Beachte
Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Tauglichkeit einer Verfolgungshandlung in Form eines Straferkenntnisses ist nicht alleine auf dessen Spruch abzustellen, sondern ist das Straferkenntnis in seiner Gesamtheit als Verfolgungshandlung zu werten (VwGH 5.9.2013, 2013/09/0065), sodass für die Beurteilung, ob ein tauglicher Tatvorwurf innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist gesetzt worden ist, auch die Begründung herangezogen werden kann; in einem solchen Fall ist allerdings das Verwaltungsgericht verpflichtet, eine Konkretisierung des Spruchs vorzunehmen (VwGH 21.10.1985, 85/02/0139).
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Spruch Begründung (siehe auch AVG §58 Abs2 und §59 Abs1 Spruch und Begründung) Tatvorwurf Beschreibung des in der Begründung VerfahrensbestimmungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023090068.L02Im RIS seit
17.10.2023Zuletzt aktualisiert am
14.11.2023