RS Vwgh 2023/9/12 Ra 2023/17/0113

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Veröffentlicht am 12.09.2023
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41/02 Passrecht Fremdenrecht

Rechtssatz

§ 56 AsylG 2005 sieht unter dort näher genannten zeitlichen und inhaltlichen (insbesondere den Grad der Integration betreffenden) Voraussetzungen die Erteilung eines Aufenthaltstitels lediglich "in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen" vor (vgl. VwGH 22.3.2021, Ra 2020/21/0448 bis 0450, mwN).Paragraph 56, AsylG 2005 sieht unter dort näher genannten zeitlichen und inhaltlichen (insbesondere den Grad der Integration betreffenden) Voraussetzungen die Erteilung eines Aufenthaltstitels lediglich "in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen" vor vergleiche VwGH 22.3.2021, Ra 2020/21/0448 bis 0450, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023170113.L02

Im RIS seit

24.10.2023

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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