RS Vwgh 2023/9/12 Ra 2022/13/0116

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Veröffentlicht am 12.09.2023
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Im Rahmen der Ermessensentscheidung darf durchaus berücksichtigt werden, wenn die Abgabenschuld während der Anhängigkeit eines Rechtsmittelverfahrens nicht betreibbar ist (vgl. VwGH 22.6.2022, Ra 2021/13/0132).Im Rahmen der Ermessensentscheidung darf durchaus berücksichtigt werden, wenn die Abgabenschuld während der Anhängigkeit eines Rechtsmittelverfahrens nicht betreibbar ist vergleiche VwGH 22.6.2022, Ra 2021/13/0132).

Schlagworte

Ermessen VwRallg8

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022130116.L01

Im RIS seit

12.10.2023

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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