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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §20Rechtssatz
Im Rahmen der Ermessensentscheidung darf durchaus berücksichtigt werden, wenn die Abgabenschuld während der Anhängigkeit eines Rechtsmittelverfahrens nicht betreibbar ist (vgl. VwGH 22.6.2022, Ra 2021/13/0132).Im Rahmen der Ermessensentscheidung darf durchaus berücksichtigt werden, wenn die Abgabenschuld während der Anhängigkeit eines Rechtsmittelverfahrens nicht betreibbar ist vergleiche VwGH 22.6.2022, Ra 2021/13/0132).
Schlagworte
Ermessen VwRallg8European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022130116.L01Im RIS seit
12.10.2023Zuletzt aktualisiert am
24.10.2023