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E000 EU- Recht allgemeinNorm
AVG §78 Abs1Rechtssatz
Ob im Revisionsfall von einer Kumulierung von nicht miteinander im Zusammenhang stehenden Ansuchen auszugehen ist, ist einerseits anhand der materiellen Rechtsgrundlage und anderseits anhand der Frage zu klären, ob mehrere Amtshandlungen erforderlich waren (vgl. VwGH 18.3.2013, 2011/16/0052).Ob im Revisionsfall von einer Kumulierung von nicht miteinander im Zusammenhang stehenden Ansuchen auszugehen ist, ist einerseits anhand der materiellen Rechtsgrundlage und anderseits anhand der Frage zu klären, ob mehrere Amtshandlungen erforderlich waren vergleiche VwGH 18.3.2013, 2011/16/0052).
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RO2022070015.J02Im RIS seit
24.10.2023Zuletzt aktualisiert am
07.11.2023