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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §78 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/03/0217 E 27. Mai 2004 RS 2 (hier ohne den vierten Satz)Stammrechtssatz
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes liegen mehrere gebührenpflichtige Ansuchen vor, wenn in einem Schriftsatz mehrere selbständige Amtshandlungen begehrt werden; das heißt, dass dann jedes Ansuchen zu vergebühren ist. Anders ist jedoch vorzugehen, wenn im Gesetz vorgesehen ist, dass Berechtigungen der selben Art in einem Ansuchen begehrt werden können. In einem solchen Fall unterstellt schon das Gesetz, dass die Begehren untereinander in einem Zusammenhang stehen. So sieht insbesondere auch § 6 Abs. 1 KVV vor, dass Erlaubnisse für einen Staat in einem einzigen Formular zu beantragen sind. Eine derartige Antragstellung ist keine subjektive Kumulierung der Ansuchen zwecks Umgehung der Gebührenpflicht, sondern es liegt dann nur ein der Gebührenpflicht unterliegendes Ansuchen vor (vgl. das hg. Erkenntnis vom 12. November 1997, Zl. 96/16/0287).Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes liegen mehrere gebührenpflichtige Ansuchen vor, wenn in einem Schriftsatz mehrere selbständige Amtshandlungen begehrt werden; das heißt, dass dann jedes Ansuchen zu vergebühren ist. Anders ist jedoch vorzugehen, wenn im Gesetz vorgesehen ist, dass Berechtigungen der selben Art in einem Ansuchen begehrt werden können. In einem solchen Fall unterstellt schon das Gesetz, dass die Begehren untereinander in einem Zusammenhang stehen. So sieht insbesondere auch Paragraph 6, Absatz eins, KVV vor, dass Erlaubnisse für einen Staat in einem einzigen Formular zu beantragen sind. Eine derartige Antragstellung ist keine subjektive Kumulierung der Ansuchen zwecks Umgehung der Gebührenpflicht, sondern es liegt dann nur ein der Gebührenpflicht unterliegendes Ansuchen vor vergleiche das hg. Erkenntnis vom 12. November 1997, Zl. 96/16/0287).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RO2022070015.J01Im RIS seit
24.10.2023Zuletzt aktualisiert am
07.11.2023