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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §26 Abs3 idF 2010/I/034Rechtssatz
Die Option des § 26 Abs. 3 UStG 1994 ist durch eine Erklärung in der Zollanmeldung auszuüben. Dabei genügt der Hinweis, dass der Unternehmer von dieser Regelung Gebrauch machen will. § 26 Abs. 5 lit. e UStG 1994 enthält abgesehen von dem Erfordernis der Schriftlichkeit keine weiteren, insbesondere keine inhaltlichen Anforderungen an die Ausgestaltung eines Auftrages zur Anwendung der Regelung des § 26 Abs. 3 Z 2 UStG 1994.Die Option des Paragraph 26, Absatz 3, UStG 1994 ist durch eine Erklärung in der Zollanmeldung auszuüben. Dabei genügt der Hinweis, dass der Unternehmer von dieser Regelung Gebrauch machen will. Paragraph 26, Absatz 5, Litera e, UStG 1994 enthält abgesehen von dem Erfordernis der Schriftlichkeit keine weiteren, insbesondere keine inhaltlichen Anforderungen an die Ausgestaltung eines Auftrages zur Anwendung der Regelung des Paragraph 26, Absatz 3, Ziffer 2, UStG 1994.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022160010.L04Im RIS seit
08.11.2023Zuletzt aktualisiert am
11.12.2023