RS Vwgh 2023/9/19 Ra 2022/12/0021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.09.2023
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56
VwGVG 2014 §17

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2014/05/0024 E 24. Mai 2016 VwSlg 19376 A/2016 RS 4

Stammrechtssatz

Gegenstand des Spruches eines Feststellungsbescheides kann nicht die Entscheidung über abstrakte Rechtsfragen, so etwa das Bestehen einer bestimmten Rechtslage in einem gewissen Zeitraum, sein.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022120021.L03

Im RIS seit

17.10.2023

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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