RS Vwgh 2023/9/19 Ra 2022/12/0021

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Veröffentlicht am 19.09.2023
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56
VwGVG 2014 §17

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2022/03/0217 B 21. Oktober 2022 RS 1

Stammrechtssatz

Die Behörde kann im Spruch eines Feststellungsbescheides nicht über abstrakte Rechtsfragen "entscheiden", also weder über die Geltung bzw. Anwendbarkeit von Gesetzen oder gesetzlichen Bestimmungen noch über ihre Auslegung.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022120021.L02

Im RIS seit

17.10.2023

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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