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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2022/22/0039 E 24. Mai 2022 RS 1Stammrechtssatz
Bei den amtswegigen Wiederaufnahmen mehrerer Verfahren und den daran anschließenden Entscheidungen über mehrere Anträge des Fremden handelt es sich jeweils um voneinander trennbare Spruchpunkte.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2020220016.L01Im RIS seit
07.11.2023Zuletzt aktualisiert am
07.11.2023