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E000 EU- Recht allgemeinNorm
EURallgHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2022/13/0088 E 22. März 2023 RS 4 (hier ohne den Klammerausdruck)Stammrechtssatz
Für das Vorliegen eines befreiten Umsatzes ist es nicht ausreichend, dass der Umsatz (aus einem "Hilfsgeschäft") lediglich mit dem Betrieb von Krankenhäusern eng verbunden ist.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022130118.L02Im RIS seit
24.10.2023Zuletzt aktualisiert am
09.01.2024