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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
DurchschnittssatzV Werbungskosten 2001 §1 Z7Rechtssatz
Wird das Berufsgruppenpauschale in Anspruch genommen, können Werbungskosten, soweit sie nicht in § 16 Abs. 3 letzter Satz EStG 1988 aufgezählt sind, nicht zusätzlich geltend gemacht werden. (hier: Aufwendungen für Vertretungskosten [§ 17 HBG] sind von der Pauschalierung umfasst.)Wird das Berufsgruppenpauschale in Anspruch genommen, können Werbungskosten, soweit sie nicht in Paragraph 16, Absatz 3, letzter Satz EStG 1988 aufgezählt sind, nicht zusätzlich geltend gemacht werden. (hier: Aufwendungen für Vertretungskosten [§ 17 HBG] sind von der Pauschalierung umfasst.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022130049.L02Im RIS seit
24.10.2023Zuletzt aktualisiert am
24.10.2023