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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §12 Abs10Rechtssatz
Eine Berichtigung der Vorsteuer gemäß § 12 Abs. 10 UStG 1994 ist nur möglich, wenn sich die für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse - in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht - geändert haben (vgl. dazu etwa VwGH 17.5.2023, Ra 2022/13/0096, mwN).Eine Berichtigung der Vorsteuer gemäß Paragraph 12, Absatz 10, UStG 1994 ist nur möglich, wenn sich die für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse - in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht - geändert haben vergleiche dazu etwa VwGH 17.5.2023, Ra 2022/13/0096, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021130082.L05Im RIS seit
24.10.2023Zuletzt aktualisiert am
07.11.2023