Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1Rechtssatz
Absprüche betreffend den Ersatz der Kosten für die klinische Untersuchung und den Ersatz der Kosten für die Blutuntersuchung, die im Zusammenhang mit Übertretungen der StVO 1960 entstanden sind, sind voneinander trennbar (vgl. VwGH 29.3.2023, Ra 2021/09/0201).Absprüche betreffend den Ersatz der Kosten für die klinische Untersuchung und den Ersatz der Kosten für die Blutuntersuchung, die im Zusammenhang mit Übertretungen der StVO 1960 entstanden sind, sind voneinander trennbar vergleiche VwGH 29.3.2023, Ra 2021/09/0201).
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023020040.L01Im RIS seit
27.10.2023Zuletzt aktualisiert am
17.04.2024