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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56Rechtssatz
Das Unterbleiben von Erhebungen zu erst im Beschwerdeverfahren erstatteten Vorbringen kann der belangten Behörde nicht vorgeworfen werden und nicht zu einer Aufhebung und Zurückverweisung nach § 28 Abs. 3 zweiter Satz VwGVG 2014 führen (vgl. VwGH 7.5.2020, Ra 2019/19/0256).Das Unterbleiben von Erhebungen zu erst im Beschwerdeverfahren erstatteten Vorbringen kann der belangten Behörde nicht vorgeworfen werden und nicht zu einer Aufhebung und Zurückverweisung nach Paragraph 28, Absatz 3, zweiter Satz VwGVG 2014 führen vergleiche VwGH 7.5.2020, Ra 2019/19/0256).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt VerfahrensbestimmungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023220105.L01Im RIS seit
21.11.2023Zuletzt aktualisiert am
27.11.2023