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E000 EU- Recht allgemeinNorm
BVergG 2018 §4 Abs1 Z2 litaRechtssatz
Nach der Rechtsprechung des EuGH lässt allein das Vorhandensein eines entwickelten Wettbewerbs nicht den Schluss zu, dass keine im Allgemeininteresse liegende Aufgabe nicht gewerblicher Art vorliegt (vgl. EuGH 5.10.2017, C-567/15, LitSpecMet).Nach der Rechtsprechung des EuGH lässt allein das Vorhandensein eines entwickelten Wettbewerbs nicht den Schluss zu, dass keine im Allgemeininteresse liegende Aufgabe nicht gewerblicher Art vorliegt vergleiche EuGH 5.10.2017, C-567/15, LitSpecMet).
Gerichtsentscheidung
EuGH 62015CJ0567 LitSpecMet VORABSchlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2020040086.L01Im RIS seit
05.12.2023Zuletzt aktualisiert am
19.12.2023